Jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung muss auch Mitglied des TSV-Hauptvereins sein. Ein Verstoß gegen diese zwingende Vorschrift kann im Schadensfalle für den Abteilungsleiter und den Verletzten schwerwiegende versicherungsrechtliche Folgen haben.
Mitgliedsbeiträge für Tennisabteilung und TSV Vilsbiburg
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.